
Open House Verfahren als flexible Gestaltungsmöglichkeit des öffentlichen Beschaffungswesens
Open House Verträge
WPV Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
0931 460575-15Wie der Masken- und Milliardendeal von Herrn Spahn aus dem Ruder lief!
W
eil das Bundesministerium der Gesundheit gerade mit einem Volumen von mehreren Milliarden Euro medizinische Artikel, insbesondere Masken in diesem Verfahren geordert, aber zu großen Teilen nicht bezahlt und die eingegangenen Verträge „storniert“ hat, macht aktuell das Open-House-Verfahren „Karriere“ im negativen Sinne.
Auch in Fällen, in denen die Voraussetzungen für einen Rücktritt nicht vorlagen, weil spezifikationsgemäß und pünktlich geliefert wurde, wurden seitens der BRD besagte Stornierungen vorgenommen. Regelmäßig handelte es sich hierbei um Lieferungen in Millionenhöhe, weshalb der Zahlungsausfall etliche der betroffenen Unternehmen in ernste Schwierigkeiten bringt. Deshalb ist nun mit einer Klageflut vor dem Landgericht Bonn zu rechnen, wobei es wünschenswert wäre, möglichst viele Klagen zu bündeln.
Wie der Masken- und Milliardendeal von Herrn Spahn aus dem Ruder lief!
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eil das Bundesministerium der Gesundheit gerade mit einem Volumen von mehreren Milliarden Euro medizinische Artikel, insbesondere Masken in diesem Verfahren geordert, aber zu großen Teilen nicht bezahlt und die eingegangenen Verträge „storniert“ hat, macht aktuell das Open-House-Verfahren „Karriere“ im negativen Sinne.
Auch in Fällen, in denen die Voraussetzungen für einen Rücktritt nicht vorlagen, weil spezifikationsgemäß und pünktlich geliefert wurde, wurden seitens der BRD besagte Stornierungen vorgenommen. Regelmäßig handelte es sich hierbei um Lieferungen in Millionenhöhe, weshalb der Zahlungsausfall etliche der betroffenen Unternehmen in ernste Schwierigkeiten bringt. Deshalb ist nun mit einer Klageflut vor dem Landgericht Bonn zu rechnen, wobei es wünschenswert wäre, möglichst viele Klagen zu bündeln.
Die Abwicklung von Jens Spahns Open-House-Verträgen erweist sich als höchst intransparent!
G
rundsätzlich ist in Anbetracht der seinerzeit bestehenden Corona-Lage die Intention Jens Spahns bzw. des Bundesgesundheitsministerium nach schneller und flexibler Beschaffung von Schutzkleidung nachvollziehbar. Deshalb hat sich Jens Spahn bzw. der Bund gegen ein formelles Vergabeverfahren und für die Durchführung eines sog. Open-House-Verfahrens entschieden.
Während die Hintergründe sehr gut nachvollzogen werden können, ist die Art und Weise der Durchführung des Open-House-Verfahrens bzw. die derzeit laufende Abwicklung der im Wege dessen zustande gekommen Open-House-Verträge, insbesondere für die Vielzahl nicht bezahlter Lieferanten alles andere als nachvollziehbar. Spahn hätte die Flut an Angeboten und somit an Open-House-Verträgen und die damit einhergehende Flut an Maskenlieferungen vorhersehen können – und angesichts der festgelegten Konditionen – müssen.
Sich nunmehr auf Kosten der Lieferanten unliebsamer Open-House-Verträge zu entledigen, erscheint nicht nur unmoralisch, sondern dürfte auch juristisch fehlschlagen.
Das BMG versucht sich auf Basis der Mängelgewährleistung in vielen Fällen unter Vorgabe fadenscheiniger Mängelrügen besagter Verträge zu entledigen. Teilweise macht es den Eindruck, als hänge es vom Zufall ab, ob die gelieferten Masken als vertragskonform angesehen werden oder nach Auffassung des BMG eine Mängelgewährleistung auslösen. Neben der vielfach tatsächlichen Vertragskonformität der gelieferten und deshalb zu Unrecht bemängelten Ware, kranken die Open-House-Verträge an erheblichen juristischen Mängeln, welche Herrn Spahn nunmehr auf die Füße fallen dürften.
Die Abwicklung von Jens Spahns Open-House-Verträgen erweist sich als höchst
intransparent!
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rundsätzlich ist in Anbetracht der seinerzeit bestehenden Corona-Lage die Intention Jens Spahns bzw. des Bundesgesundheitsministerium nach schneller und flexibler Beschaffung von Schutzkleidung nachvollziehbar.
Deshalb hat sich Jens Spahn bzw. der Bund gegen ein formelles Vergabeverfahren und für die Durchführung eines sog. Open-House-Verfahrens entschieden. Während die Hintergründe sehr gut nachvollzogen werden können, ist die Art und Weise der Durchführung des Open-House-Verfahrens bzw. die derzeit laufende Abwicklung der im Wege dessen zustande gekommen Open-House-Verträge, insbesondere für die Vielzahl nicht bezahlter Lieferanten alles andere als nachvollziehbar. Spahn hätte die Flut an Angeboten und somit an Open-House-Verträgen und die damit einhergehende Flut an Maskenlieferungen vorhersehen können – und angesichts der festgelegten Konditionen – müssen. Sich nunmehr auf Kosten der Lieferanten unliebsamer Open-House-Verträge zu entledigen, erscheint nicht nur unmoralisch, sondern dürfte auch juristisch fehlschlagen. Das BMG versucht sich auf Basis der Mängelgewährleistung in vielen Fällen unter Vorgabe fadenscheiniger Mängelrügen besagter Verträge zu entledigen.
Teilweise macht es den Eindruck, als hänge es vom Zufall ab, ob die gelieferten Masken als vertragskonform angesehen werden oder nach Auffassung des BMG eine Mängelgewährleistung auslösen. Neben der vielfach tatsächlichen Vertragskonformität der gelieferten und deshalb zu Unrecht bemängelten Ware, kranken die Open-House-Verträge an erheblichen juristischen Mängeln, welche Herrn Spahn nunmehr auf die Füße fallen dürften.
Open House Verfahren
Masken nicht bezahlt: Unternehmer drohen mit Klagen gegen Spahn
WPV zu Open-House-Verträgen in der MainPost
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rundsätzlich ist es bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehen, dass diese in einem stark formalisierten, öffentlichen Vergabeverfahren zu erfolgen hat. Dies soll insbesondere einer Wahrung der Wettbewerbsgleichheit dienen.
Im Wege eines Open-House-Verfahrens trifft der Staat als Auftraggeber keine Auswahlentscheidung unter mehreren „Bewerbern“,
vielmehr richtet er ein konkretes Angebot an eine Vielzahl bzw. alle am Markt befindlichen, geeigneten Wirtschafsteilnehmer zur Erbringung einer bestimmten Leistung oder Lieferung.
Die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens bei einem „Open-House-Verfahren“ ist nicht erforderlich, da bei diesem, in Ermangelung einer Auswahlentscheidung, nach der Rechtsprechung des EuGHs (EuGH Az.: C-410/14 vom 2.6.2016) kein öffentlicher Auftrag in Rede steht.
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nsere Kanzlei hat sich durch ihre speziell auf Ihre Bedürfnisse als Unternehmen ausgelegte Ausrichtung nicht nur in Würzburg, sondern auch überregional etabliert.
Natürlich gehören auch Routineprüfungen von allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Einhaltung der Datenschutzregeln oder die Abfassung handelsrechtlicher (Muster-) Verträge zu unserem Angebot.
Unser Mandantenspektrum umfasst hierbei sowohl regionale Firmen und Handwerksbetriebe als auch europaweit agierende Finanzvermittler bis hin zu international operierenden Handels- und Technologieunternehmen.
Neben deutschen Unternehmen haben wir auch Unternehmen in China/Hongkong, Italien, Frankreich, Irland, Luxemburg, Österreich, Schweiz, Slowakei, Kanada, Vereinigtes Königreich und den USA mit unserem Beratungsangebot erreichen und betreuen können.
Es haben sich dabei aktuell Schwerpunkte im Bereich der Erneuerbaren Energien, Open-House-Verträge, Mergers, Acquisitions sowie der Finanzdienstleistungen und Unternehmensfinanzierung herausgebildet, ohne allerdings hierauf festgelegt zu sein.
Besuchen Sie unsere Homepage!
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WPV können wir nur sehr empfehlen! Vom Erstkontakt über das erste Beratungsgespräch bis bis zum erfolgreichen Abschluss der Angelegenheit ist alles exakt so, wie es sein sollte.

WPV hat uns in allen unseren rechtlichen Fragen sehr kompetent und ausführlich beraten. Das Team ist sehr erfahren, gewissenhaft und aufrichtig.

WPV bietet eine hervorragende Betreuung, eine gute Erreichbarkeit und arbeitet immer zielgerichtet und flexibel. Vielen Dank für die professionelle Unterstützung.

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